Zweck der Schule
Zweck der Nationalen Schule für Justizbeamte ist:
a. Auswahl, Ausbildung und Beurteilung der Auszubildenden, die zu Justizbeamten auf Probe des Staatsrates, der Zivil- und Strafgerichte, des Rechnungshofes, der ordentlichen Verwaltungsgerichte ernannt werden sollen, und
b. Kontinuierliche Weiterbildung der aktiv tätigen Justizbeamten.
Para cumplir su objetivo, la Escuela Estatal de Funcionarios Judiciales:
- Mit in- und ausländischen Bildungseinrichtungen, mit Bildungs- oder Berufsausbildungseinrichtungen des öffentlichen oder privaten Sektors sowie mit natürlichen oder juristischen Personen von anerkanntem wissenschaftlichem Ansehen zusammenarbeiten.
- Sich an europäischen Programmen und Ausbildungs- und Weiterbildungsnetzwerken für Justizbeamte der Europäischen Gemeinschaft und des Europarates beteiligen.
- Spezielle Schulungsprogramme für Justizbeamte dieser Länder sowie Konferenzen, Seminare, Vorträge und Tagungen organisieren oder mitorganisieren.
- Sich an wissenschaftlicher Forschung und Studien beteiligen.
- Bei Praktikumsthemen der Auszubildenden mit Kommunalbehörden der ersten und zweiten Ebene, juristischen Personen des öffentlichen Sektors, internationalen Organisationen, internationalen Gerichten und Gerichtshöfen des Auslands zusammenarbeiten.
Gesetzesrahmen
Der Gesetzesrahmen von Gesetz 4871/2021 „Reformen des Gesetzesrahmens der Nationalen Schule für Justizbeamte und andere dringende Bestimmungen“ (Regierungsblatt A 246).