Die Nationale Schule für Justizbeamte
Die Nationale Schule für Justizbeamte wurde 1994 gemäß Artikel 88 Absatz 3 der Verfassung gegründet und nahm 1995 die ersten Studenten auf, während auch die Weiterbildung von amtierenden Justizbeamten begann. Die Mission der Schule ist es, Studenten und weiterzubildende Justizbeamte mit hoher Gesinnung und unabhängiger Meinung zu inspirieren, Ethos aufzubauen, den Glauben an die Prinzipien von Demokratie und Freiheit zu stärken, Darstellungen aus dem sozialen und wirtschaftlichen Leben des Landes zu übertragen, die europäische und internationale Dimension des Rechts hervorzuheben, die kritische Fähigkeit bei der Herangehensweise nicht nur an das Recht, sondern auch an Phänomene der Gesellschaft im Allgemeinen zu entwickeln, die schriftliche und mündliche juristische Sprache zu lehren, Horizonte für die intellektuelle Kultivierung und den Kontakt mit den Künsten und der Kultur zu öffnen. Ziel der Justizausbildung ist es, moderne Justizbeamte heranzuziehen, die den Herausforderungen der Zeit gewachsen sind, welche einen breiten Wissenshorizont und vielfältige Fähigkeiten erfordern.
Die Nationale Schule für Justizbeamte, die mit Gesetz 2236/1994 gegründet wurde, welches durch die Gesetze 3689/2008, 3910/2011 und 4871/2021 ersetzt wurde, wobei letzteres den geltenden Gesetzesrahmen bildet, hat Zwecke, die sich in zwei Richtungen bewegen:
- Auswahl, Ausbildung und Beurteilung der Auszubildenden, die zu Justizbeamten auf Probe des Staatsrates, der Zivil- und Strafgerichte, des Rechnungshofes, der ordentlichen Verwaltungsgerichte ernannt werden sollen, und
- Kontinuierliche Weiterbildung der aktiv tätigen Justizbeamten.