um Justizbeamter zu werden
AUSWAHL
Auf Beschluss des Justizministers wird ein Wettbewerb für die Immatrikulation in die Schule für Justizbeamte für folgende Fachrichtungen ausgeschrieben: a) Verwaltungsjustiz, zur Besetzung von Justizbeamten auf Probe, aa) des Staatsrates und der ordentlichen Verwaltungsgerichte, ab) des Rechnungshofes und des Staatlichen Generalausschusses des Rechnungshofs, b) Zivil- und Strafjustiz, c) Staatsanwälte und d) Amtsrichter. Der Wettbewerb für die Besetzungen von Stellen in der Fachrichtung Zivil- und Strafjustiz und in der Fachrichtung Amtsrichter ist gemeinsam und führt zur Erstellung einer einheitlichen Tabelle der endgültigen Ergebnisse.
In der Ausschreibung werden unter anderem die Anzahl der Auszubildenden, die den Fachrichtungen und vorgesehenen Kammern der Gerichte zugeordnet werden sollen, der genaue Beginn des Wettbewerbs sowie die Einreichungsfrist für Bewerbungsanträge festgelegt. Die schriftlichen Prüfungen finden in Thessaloniki statt, die mündlichen Prüfungen in Athen.
Beim Wettbewerb werden alle zugelassen, die:
- Den Beruf des Rechtsanwalts zwei Jahre lang ausüben bzw. ausgeübt haben, oder die einen Doktortitel eines Instituts der Rechtswissenschaften besitzen und den Beruf des Rechtsanwalts ein Jahr lang ausüben bzw. ausgeübt haben, oder die Justizbeamte mit Diplom eines inländischen Instituts der Rechtswissenschaften oder mit einem gleichwertigen und entsprechenden bzw. von zuständiger Seite anerkannten ausländischen Diplom sind und drei (3) Jahre in dieser Position gedient haben, oder die Amtsrichters oder Mitglied des Justizrates des Staates sind.
- Am 31. Dezember des Jahres, in dem der Wettbewerb ausgeschrieben wird, das 28. Lebensjahr vollendet und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. (Für die Wettbewerbe der Jahre 2022 und 2023 ist das Höchstalter auf 45 Jahre festgelegt).
- Über die in Artikel 36 Absätze 1, 2 und 3 festgelegten Qualifikationen verfügen und nicht die Hindernisse haben, die in den Artikeln 37 und 38 des Gesetzbuchs über Gerichtsorganisation und Status der Justizbeamten in der geltenden Fassung vorgesehen sind, um zu Justizbeamten ernannt zu werden.
Die Auswahl der Auszubildenden jeder Reihe erfolgt in drei parallelen, aber unterschiedlichen Wettbewerben. Der erste betrifft die Fachrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der zweite die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und die Amtsrichter, und der dritte die Staatsanwälte.
Der Immatrikulationswettbewerb wird für die Fachrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit von einer sechsköpfigen Kommission, und für die anderen beiden Fachrichtungen von einer fünfköpfigen Kommission durchgeführt, die für jede Fachrichtung getrennt konstituiert wird, und umfasst drei Phasen.
- In der ersten Phase absolvieren die Kandidaten aller drei Fachrichtungen einen schriftlichen Test in einer der folgenden Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Deutsch und Italienisch. Die erfolgreichen Kandidaten der ersten Phase nehmen an der zweiten Phase teil, und die Note, die sie in der Fremdsprache erzielt haben, wird in den nächsten Phasen nicht angerechnet.
- In der zweiten Phase absolvieren die Kandidaten aller drei Fachrichtungen drei schriftliche Tests über rechtswissenschaftliche Themen mit Praxisorientierung und einen weiteren schriftlichen Test aus dem Bereich der allgemeinen juristischen Bildung.
- In der Endphase, an der nur die Erfolgreichen der zweiten Phase teilnehmen, werden die Kandidaten jeder Fachrichtung mündlich und öffentlich geprüft, sowohl in den für die Prüfungen der zweiten Phase der gleichen Fachrichtung vorgesehenen Stoffen als auch in Themen des Europäischen Rechts.
In die Liste der Endergebnisse werden nur die Kandidaten aufgenommen, die eine Abschlussnote von mindestens acht (8) erreicht haben, welche aus der Summe des Notendurchschnitts der schriftlichen Prüfung mit einem Wertungsanteil von 75 % und der Summe des Notendurchschnitts der mündlichen Prüfung mit einem Wertungsanteil 25 % hervorgeht, die um 1/10 Punkte für jedes Postgraduiertendiplom erhöht wird, und in jedem Fall nicht mehr als zwei (2), von Instituten der Rechtswissenschaften des Inlandes, oder für als gleichwertig oder von zuständiger Seite anerkannte ausländische Diplome, und um 3/10 Punkte für eine Promotion von Instituten der Rechtswissenschaften des Inlandes, oder für als gleichwertig oder von zuständiger Seite anerkannte ausländische Promotionen. Bei einem Promotionsabschluss wird der Zuschlag für das Postgraduiertendiplom nicht hinzu addiert. Die Kommissionsmitglieder des Immatrikulationswettbewerbs entscheiden, ob die Voraussetzungen für einen Zuschlag aufgrund eines Postgraduiertendiploms oder einer Promotion vorliegen.
Schließlich werden die Kandidaten, die in die Liste der Endergebnisse aufgenommen wurden, in der Reihenfolge ihres Erfolgs in die Schule immatrikuliert, bis die in der Ausschreibung genannte Anzahl von Stellen besetzt worden ist. Bei Notengleichheit werden für die Besetzung der letzten Stelle die Kandidaten, welche die gleiche Note erreicht haben, als überzählige immatrikuliert.