AUSBILDUNG
Die Ausbildung der Auszubildenden gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Phasen, von denen die erste Lehrveranstaltungen an der Schule mit praktischer Ausrichtung (Bearbeitung von Schriftsätzen, Urteilsentwürfe usw.) umfasst, und die zweite besteht aus einem Praktikum in Gerichten. Sie werden getrennt für jede Fachrichtung durchgeführt. Die Ausbildung dauert sechzehn Monate, beginnt am 1. Februar des Jahres der Immatrikulation in die Schule und endet am 31. Mai des Folgejahres.